Allgemeine Geschäftsbedingungen (Privatkunden)

Tischlerei M. Jensen GmbH, Sandackerum 4, 25938 Alkersum (Stand 01.03.2025)

Gültig für Verbraucher gemäß § 13 BGB.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Werk- und Bauvertragsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen des Tischler-/Schreiner- oder Montagebetriebs (Auftragnehmer) für Verbraucher gemäß § 13 BGB (Auftraggeber).

1.2 Individuelle Vertragsabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben Vorrang vor entgegenstehenden Klauseln dieser AGB.

2. Angebote und Unterlagen des Auftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer kennzeichnet unverbindliche Angebote entsprechend oder mit dem Zusatz „freibleibend“. Befristete Angebote enthalten die Bindungsdauer.

2.2 Zugesicherte Eigenschaften und werbliche Aussagen des Herstellers zu Produkten und Materialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie sich ausdrücklich zu eigen macht.

2.3 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge und andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung weder geändert noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Auftraggeber die Unterlagen einschließlich Kopien auf Erstes Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Leistungsausführung und Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er seine Leistung aufgrund von Umständen nicht erbringen kann, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen (z. B. mangelnde Baufreiheit, fehlendes oder mangelhaftes beigestelltes Material, unzureichende Baustellen-Infrastruktur) oder auf Verzögerungen von Vorgewerken, höhere Gewalt oder unverschuldete Selbstbelieferungsausfälle zurückzuführen sind.

3.2 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher, dass während der Arbeiten Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Lagerflächen bereitstehen und der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist.

3.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, müssen die Fahrzeuge des Auftragnehmers und seiner Beauftragten direkt an das Gebäude/Objekt heranfahren und dort entladen werden können. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus stellt der Auftraggeber mechanische Transportmittel bereit.

3.4 Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten.

3.5 Auftragnehmer und Auftraggeber haben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Vertragspreise und Änderungen der Geschäftsgrundlage

Sind zwischen Vertragsschluss und Leistungsbeginn mehr als vier Monate vergangen, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, und haben sich die Material- und/oder Lohnkosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses um mehr als 3 % erhöht oder verringert, kann jede Vertragspartei ergänzende Verhandlungen verlangen, um eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise zu vereinbaren.

5. Eigentumsrechte und Hinweispflichten des Auftraggebers

Soweit kein Eigentumsverlust nach §§ 946 ff. BGB eintritt, verbleiben die zur Vertragserfüllung gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf sie bis dahin weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder greifen Dritte (z. B. durch Pfändung) auf die Gegenstände zu, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Leistungshindernisse

Wird die Leistung durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände gehindert (insbesondere höhere Gewalt, Betriebs- oder Lieferkettenstörungen, behördliche Eingriffe, Pandemien, Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte), verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Wird die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich, entfallen die noch nicht erbrachten Leistungspflichten beider Vertragsparteien; Ansprüche auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleiben davon ausgenommen.

7. Annahmeverzug des Auftraggebers

Kann die Leistung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlassen und dadurch in Annahmeverzug geraten ist, steht dem Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung gemäß § 642 Abs. 2 BGB zu.

8. Kündigung des Auftraggebers, Entschädigungsverpflichtung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, erhält der Auftragnehmer neben der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen eine Kündigungsentschädigung von 10 % der Vergütung für den noch ausstehenden Leistungsteil. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann eine höhere Entschädigung verlangen, sofern er einen höheren Schaden nachweist.

9. Abnahme der Leistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Werk- und Bauvertragsleistungen abzunehmen, sobald und sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 2 BGB).

10. Vergütung

10.1 Nach Erbringung der Dienste oder Abnahme des Werkes sind Rechnungen des Auftragnehmers nach Zugang sofort fällig, es sei denn, der Auftragnehmer hat ein längeres Zahlungsziel eingeräumt.

10.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

11. Mängelgewährleistung und Verjährungsfristen

11.1 Mängelansprüche des Auftraggebers gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren abweichend von der gesetzlichen zweijährigen Verjährungsfrist in einem Jahr seit Abnahme (soweit gesetzlich anwendbar).

11.2 Werk- und bauvertragliche Mängelansprüche verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren seit Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk bzw. bei wesentlichen Bauwerksarbeiten.

11.3 Keine Mängel sind: Folgen fehlerhafter Bedienung, gewaltsamer Einwirkung, Abnutzung oder Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch; natürliche Farb-, Struktur- und andere Unterschiede bei Naturholz sowie unwesentliche Abweichungen bei Nachbestellungen.

12. Haftung auf Schadensersatz

Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt (ausgenommen Leben, Körper, Gesundheit).

13. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

13.1 Für die dauerhafte Funktion der Bauteile sind Wartungsarbeiten erforderlich (z. B. Kontrolle und Schmierung von Beschlägen, Abdichtungsfugen, Nachbehandlung von Anstrichen). Unterlassene Wartungsarbeiten können Lebensdauer und Funktion beeinträchtigen, ohne Mängelansprüche zu begründen.

13.2 Zur Erhaltung der Raumluftqualität und Vermeidung von Schimmelpilzbildung sind zusätzliche Be- und Entlüftungsanforderungen zu erfüllen. Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist nicht Bestandteil des Auftrags.

13.3 Der Auftraggeber ist für geeignete klimatische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zum Schutz und Erhalt der Bauteile verantwortlich.

14. Widerruf

Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht: Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie uns unter Tischlerei M. Jensen GmbH, Sandackerum 4, 25938 Alkersum, (04681) 4414, info@m-jensen.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail oder Telefax).

Folgen des Widerrufs: Bei Widerruf erstatten wir alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingeht. Sie haben die Materialien unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

15. Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer verarbeitet, um vorvertragliche und vertragliche Pflichten zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO). Sie werden ausschließlich zu eigenen Zwecken verwendet und nicht an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Verarbeitungszweck nicht mehr erforderlich sind. Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

17. Anwendbares Recht

Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Unberührt bleiben die gesetzlichen – insbesondere EU-rechtlichen – Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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